Auf Grund des Artikels 9 der Verordnung zur Änderung energiesparrechtlicher Vorschriften vom 19. Januar 1989 (BGBI. I S. 109) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der ab 01. März 1989 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Fassung der Bekanntmachung vom 05. April 1984 (BGBI. I S. 592), 2. den am 01. März 1989 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, des § 3a, des § 4 Abs. 3 und des § 5 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBI. I S. 1873), das durch das Gesetz vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 701) geändert worden ist.
Bonn, den 20. Januar 1989
Der Bundesminister für Wirtschaft - H. Haussmann
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - Dr. Oscar Schneider
In der Bekanntmachung der Heizkostenverordnung wird zutreffend darauf hingewiesen, dass die Grundlage der Heizkostenverordnung das Energieeinsparungsgesetz von 1976 ist.
In der Folge der Energiekrisen (Ölpreisverteuerungen durch die Hauptförderländer) in den 70er Jahren - vor allem 1972 und 1974 - wurde die Bundesregierung seinerzeit ermächtigt, Verordnungen zur Energieeinsparung zu erlassen, um das Land von der damals sehr einseitigen und empfindlichen Energieversorgung der arabischen Öllieferländer unabhängiger zu machen. Das Ziel war die Einsparung von Energie im privaten Haushalt durch reduzierten Heizungs- und Warmwasserverbrauch. Eine der Folgeverordnungen des Energieeinsparungsgesetzes war die Heizkostenverordnung, weil nachweislich durch die Abrechnung nach Verbrauch erheblich Energie eingespart wird. Dies galt allerdings nicht für den Warmwasserverbrauch, der im Zuge der Änderungen der Verbrauchsgewohnheiten starke Verbrauchssteigerungen erfahren hat. Hintergrund ist, dass in früheren Zeiten für die älteren Generationen das wöchentliche Bad normal war, gilt heute bei den jüngeren Generationen eher die tägliche Dusche als normal.
Während damals, bei der Verabschiedung der Heizkostenverordnung hauptsächlich die Energieeinsparung wegen der Importabhängigkeiten im Vordergrund stand, dürfte heute der Umweltschutz auch eine Rolle spielen. Derzeit sind die Energielieferanten Deutschlands nicht mehr in der Position unsere Energieversorgung durch Boykotte einzelner Lieferanten nachhaltig zu gefährden. Die Abhängigkeit von wenigen ausländischen Lieferanten wird aber durch die dogmatisch geprägte Politik des Kernenergieausstieges in Deutschland stark zunehmen.